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Neues Gehalts- und Beschäftigungsgruppenschema im Handel!
Die Kollektivvertragspartner des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge im Handel haben sich in der Sozialpartnereinigung unter anderem auf ein neues Beschäftigungsgruppenschema geeinigt.
Die derzeit bestehenden sechs Beschäftigungsgruppen werden auf die Beschäftigungsgruppen A–H ausgedehnt. Die bisher bestehenden Gehaltstafeln und Gehaltsgebiete entfallen. Die Beschäftigungsgruppen enthalten detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen und weisen nunmehr sieben Arbeitswelten auf (Logistik, technischer Dienst, Verkauf und Vertrieb, Marketing und Kommunikation, kaufmännische und administrative Dienstleistungen, IT). In den jeweiligen Beschäftigungsgruppen werden Referenzfunktionen in Form von genauen Tätigkeitsbeschreibungen in den sieben dargestellten Arbeitswelten beispielhaft angeführt.
Neu eingeführt wurden nunmehr auch fünf Gehaltsstufen, welche eine Anhebung der Mindestgehälter in 3-Jahres-Sprüngen vorsieht. Die Gehaltserhöhung tritt durch Eintritt in die nächste Gehaltsstufe jeweils mit dem ersten Tag des jeweiligen Monats in Kraft, in welchem der Beginn des neuen Angestelltenjahres fällt. Bei einer Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe steht das dem bisher erreichten Mindestgrundgehalt nächsthöhere Gehalt der neuen Beschäftigungsgruppe zu. Das neue Mindestgrundgehalt der Arbeitnehmer darf jenes nicht unterschreiten, das Sie beim Verbleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe durch Vorrückung erreichen würden.
Durch eine Umreihung kann es sohin zum Verlust von Berufsjahren kommen.
Die dargestellte Neuregelung tritt mit 1.12.2017 in Kraft.
Gewählt wurde ein Stichtagsübergang, sodass alle Mitarbeiter eines Arbeitgebers gleichzeitig in das neue System übergeführt werden. Diesbezüglich gibt es jedoch einen Übergangszeitraum von maximal vier Jahren.
Der spätest mögliche Übergangszeitraum ist sohin der 1.12.2021.
(Stand 09/18)