News, Tipps & Aktuelles: Was die neu beschlossene Arbeitszeit wirklich bringt

Was die neu beschlossene Arbeitszeit wirklich bringt

News | KLINGER Bilanzbuchhaltung e.U.

Was die neu beschlossene Arbeitszeit wirklich bringt

Nach der alten Rechtslage konnte in Zeiten eines erhöhten Arbeitsbedarfes die vereinbarte Normalarbeitszeit um 5 Überstunden in einer einzelnen Woche überschritten werden. Darüber hinaus konnten im Kalender höchstens weitere 60 Überstunden geleistet werden, wobei die Maximalüberstundenleistung pro Woche mit 10 Stunden begrenzt war.

Die Tagesarbeitszeit durfte 10 Stunden nicht überschreiten.

Aufgrund der Neuregelung wurde nunmehr festgehalten, dass innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen die Höchstarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Wöchentlich sind nicht mehr als 20 Überstunden zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf dabei 12 Stunden, die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten.

Sohin sind nunmehr auch Tagesarbeitszeiten von mehr als 10 Stunden möglich, ohne dass es diesbezüglich eine kollektivvertragliche Zulassung oder eine Bewilligung durch das Arbeitsinspektorat bedarf.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann zwar in einzelnen Wochen 60 Stunden betragen, darf aber innerhalb eines 4-Monats-Schnitts nie mehr als 48 Stunden betragen.

Die 11. und 12. Stunde sind dabei grundsätzlich Überstunden mit Zuschlagspflicht.

Überstunden durch welche die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, können von den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Eine Benachteiligung darf aufgrund einer Weigerung dieser Überstundenleistungen nicht erfolgen. Ausdrücklich wird klar gestellt, dass hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung dieses Benachteiligungsverbot zu beachten ist.

Eine etwaige Kündigung aus diesem Grund kann binnen einer Frist von 2 Wochen bei Gericht angefochten werden.

Hinsichtlich der Abgeltung dieser Stunden wird den Dienstnehmern ein Wahlrecht eingeräumt, sie können sohin entweder Abgeltung in Geld oder durch Zeitausgleich verlangen.

 

(Stand 08/2018)